Dienstag, 9. Dezember 2008

Blaue Samichläuse protestieren in der Schweiz


Zum Menschenrechtstag am 10. Dezember 2008
Blaue Samichläuse protestieren gegen Menschenrechtsverletzungen in der Schweiz

Am 10. Dezember begeht die Welt den internationalen Menschenrechtstag. Aus diesem Anlass zeigt sich in diesen Tagen auf den Strassen von verschiedenen Schweizer Städten ein ungewohntes Bild: Neben den roten sind auch blaue Samichläuse unterwegs. Wie ihre roten Kollegen verteilen sie Nüsse und Mandarinen an die Kinder, jedoch auch Flugblätter an Erwachsene. Mit ihrer originellen Aktion weisen die blauen Samichläuse darauf hin, dass auch die Schweiz wichtige Menschenrechte systematisch verletzt. Ein Schwerpunkt dieser Menschenrechtsverletzungen ist die Beziehung zwischen Kindern und nicht sorgeberechtigtem Elternteil im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen.

Der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte (EGMR) hat jüngst die Schweiz zum wiederholten Mal verurteilt, weil sie gegen das Menschenrecht auf ein Familienleben als auch gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren vor Gericht verstossen hat. Was der EGMR kritisiert, entspricht jedoch der in der Schweiz üblichen Rechtspraxis. Nicht sorgeberechtigte Elternteile – in der Regel Väter – müssen in teilweise jahrelangen, aufreibenden und kostspieligen Verfahren kämpfen, bis ihnen Behörden und Gerichte in der Schweiz das Recht auf eine Beziehung zu ihrem Kind einräumen.

Selbst wenn die Beziehung zwischen Kind und Eltern rechtlich eindeutig geregelt ist, tun die Behörden kaum etwas, um diese Beziehung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn Behörden sich weigern, rechtskräftig verfügte Besuchsrechte auch durchzusetzen, missachten sie damit nicht nur elementare Grundsätze des Rechtsstaates. Sie verletzen vor allem das Grundrecht von Kindern und Eltern auf eine Beziehung zueinander.

Die Folge dieser Praxis ist allzu häufig die Entfremdung zwischen Kind und betroffenem Elternteil. Mit ihrer Untätigkeit schädigen Behörden und Gerichte in der Schweiz unmittelbar die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft; die von Trennung oder Scheidung betroffenen Kinder. Deshalb müssen auch diese Weihnachten wieder viele Kinder ohne Kontakt zum nicht sorgeberechtigten Elternteil auskommen.

Die Schweizerische Vereinigung für Gemeinsame Elternschaft (GeCoBi) fordert von der Schweiz die Einhaltung der Menschenrechte – auch in Fragen von Trennung und Scheidung. Konkret verlangen wir die rechtliche und lebensweltliche Gleichstellung von Mutter und Vater in allen Fragen des Familienlebens. In Bezug auf die Abwicklung von Trennung und Scheidung fordern wir die Einrichtung von interdisziplinären Familiengerichten, die an die Stelle der heutigen Vormundschaftsbehörden und erstinstanzlichen Gerichten treten sollen. Interdisziplinäre Familiengerichte haben sich z.B. in Cochem/Deutschland bestens bewährt; sie haben beeindruckende Erfolgsquoten, weil sie durch die Fokussierung auf die Kinderbedürfnisse Familienkonflikte nachhaltig lösen.

Tel. 079 645 95 54 (deutsch) www.gecobi.ch
Tel. 079 752 87 86 (français) info@gecobi.ch

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